Zur Frage, ob die Beschuldigte den Vertrag mit der Rückzahlungsverpflichtung und die E-Mail im Hinblick darauf «herstellte» bzw. veränderte, die Privatklägerin einzuklagen und die Dokumente durch Rechtsanwältin M.________ als Gesuchsbeilagen der Schlichtungsbehörde resp. den Vertrag als Klagebeilage dem Regionalgericht einreichen zu lassen und das Gericht damit über den Bestand ihrer vermeintlichen Forderung gegenüber der Privatklägerin zu täuschen und zu veranlassen, gestützt auf den Vertrag ein materiell unrichtiges Urteil zum Nachteil der Privatklägerin auszufällen