182). Mit der Vorinstanz erachtet die Kammer einerseits den erwähnten Umstand an sich als höchst fragwürdig und andererseits die Begründung, der Auszug sei bei der Weiterleitung fälschlicherweise unter einen falschen Briefkopf kopiert worden, als konstruiert und unlogisch. Bei der Weiterleitung einer E-Mail wird nach allgemeiner Lebenserfahrung weder das Datum automatisch elektronisch verändert noch erfolgt eine Verschiebung der E-Mail. Wie die E-Mail versehentlich unter einen Briefkopf