48), derjenige vom 18. April 2013 hingegen in «H.________» (pag. 32). Am auffallendsten ist jedoch, dass der strittige Vertrag vom 19. November 2012 im Gegensatz zu all den übrigen Verträgen (d.h. zum Entwurf vom 19. November 2012, zur angeblichen Bestätigung vom 3. Dezember 2012 und zu demjenigen vom 18. April 2013) in Ziffer 3 eine Rückzahlungsverpflichtung enthält (pag. 47 [Vertrag mit Rückzahlungsverpflichtung]; pag. 24, pag. 31 und pag. 40 [Verträge ohne Rückzahlungsverpflichtung]). 10.3.4 Zwischenfazit