24 f. und pag. 31 f.), trägt sowohl der Vertrag vom 19. November 2012 als auch derjenige vom 3. Dezember 2012 den Titel «Schriftliche Bestätigung des mündlichen und konkludenten Vertrages» (pag. 47 f. und pag. 41 f.). Im Vertragsentwurf, welcher der Privatklägerin am 19. November 2012 per E-Mail zugestellt worden war, waren die Daten der Ausbildungskurse in der Ziffer 1 nicht aufgeführt (pag. 24). Im angeblich massgeblichen Vertrag vom 19. November 2012 und im Vertrag vom 3. Dezember 2012 wurden unter der Ziffer 1 hingegen in der Vergangenheit liegende Kursdaten aufgeführt (pag. 47 und pag.