Insgesamt lassen all diese Gründe vermuten, dass der strittige Vertrag effektiv erst viel später als am 19. November 2012, wohl in der Zeit, als die Situation zwischen der Privatklägerin und der Beschuldigten «eskalierte», d.h. ungefähr im April 2013 oder kurz zuvor, eigenmächtig von der Beschuldigten verfasst wurde. Für diese Vermutung spricht im Übrigen auch – wie nachfolgend sowie unter Erwägung 10.3.5 hiernach aufgezeigt wird – die glaubhafte Aussage der Privatklägerin, wonach die Vertragsverhandlungen zwischen ihr und der Beschuldigten erst nach der Geburt ihres zweiten Kindes im März 2013 begonnen hätten.