Sie habe den Vertrag nur an diesem Tag ausgestellt (pag. 312). Auf Frage, wie der Vertrag bereits am 19. November 2012 habe unterzeichnet werden können, wenn er doch zuerst noch mit einer Anwältin habe besprochen und das Betriebsreglement habe überarbeitet werden müssen, gab sie schliesslich an, sie habe damals «halt dann noch selber daran ‹umegschrüblet›» (pag. 313). Die Widersprüchlichkeit der Aussagen der Beschuldigten ist für die Kammer offensichtlich. Weiter sei in diesem Zusammenhang erwähnt, dass die Beschuldigte zwar erklärte, sie habe der Privatklägerin den Vertrag am 19. November 2012 zugestellt und diese habe ihr gleichentags eine unterzeichnete Version retourniert (pag.