925 Z. 203 f. und S. 5 der Berufungsbegründung; pag. 1280). Als dies der Beschuldigten vorgehalten wurde, war sie zunächst sprachlos und gab keine Antwort auf die Frage, wieso ein Vertrag, der bereits am 19. November 2012 unterzeichnet worden sein soll, noch Tage später bei der Geschäftsreise ausgiebig diskutiert worden sein soll (pag. 311). Danach erklärte sie, es sei nicht korrekt, davon zu sprechen, dass der Vertrag am 19. November 2012 unterzeichnet worden sei. Sie habe den Vertrag nur an diesem Tag ausgestellt (pag.