Als Beispiel für die Widersprüchlichkeit der Aussagen der Beschuldigten in Bezug auf den Vertrag sei zunächst erwähnt, dass die Beschuldigte einmal ausführte, sie habe von O.________ am 18. November 2012 einen ersten Vertragsentwurf («Zusammenarbeitsvertrag») und ein Betriebsreglement erhalten (pag. 23 ff. und pag. 313 Z. 180). Ein anderes Mal gab sie allerdings an, sie habe den unterzeichneten Vertrag am 19. November 2012 ausgestellt und der Privatklägerin per Post zugestellt (pag. 288 Fragen 11 und 13; pag. 313 Z. 174 f.). Vor dem Hintergrund, dass die Beschuldigte den Vertragsentwurf gemäss ihrer erstgenannten Aussage