Weil der Vertrag manipuliert worden sei, stehe sie vor Rechtsanwältin M.________ einerseits als Betrügerin da und andererseits seien ihre Verhandlungsposition im Zivilprozess erheblich erschwert und ihre Glaubwürdigkeit als Person nachhaltig untergraben worden (S. 4 f. der Berufungsbegründung; pag. 1279 f.). Damit betont die Beschuldigte eine angebliche Hilfsbedürftigkeit, was wenig überzeugend wirkt. Als Beispiel für die Widersprüchlichkeit der Aussagen der Beschuldigten in Bezug auf den Vertrag sei zunächst erwähnt, dass die Beschuldigte einmal ausführte, sie habe von O.____