Es ist somit zu prüfen, welche der beiden Versionen der Wahrheit entspricht. 10.3.2 Zu den Aussagen der Beschuldigten Betrachtet man die Aussagen der Beschuldigten, dann fällt auf, dass sie sich unzählige Male selbst widersprach und auf Vorhalte keine plausiblen Erklärungen liefern konnte. Ihre Schilderungen muten häufig abenteuerlich und schlicht frei erfun-