349 Z. 208 und pag. 902 Z. 32 f.), behauptete die Beschuldigte vehement, die Privatklägerin habe sich vertraglich dazu verpflichtet, für ihr Unternehmen (die L.________ GmbH) zehn oder zwölf Kurse durchzuführen, in der Folge aber einfach damit aufgehört und dem Unternehmen so einen finanziellen Schaden zugefügt (pag. 288 Frage 14; pag. 289 Frage 21 und pag. 310 Z. 69 ff.). Es ist somit zu prüfen, welche der beiden Versionen der Wahrheit entspricht.