den 19. Dezember 2013 (gemeint wohl 2012) umdatierte. Schliesslich ist die Frage zu beantworten, ob die Beschuldigte den Vertrag und die E-Mail herstellte bzw. veränderte und Rechtsanwältin M.________ zustellte, damit diese sie im Zivilverfahren der Beschuldigten gegen die Privatklägerin als Gesuchsbeilagen der Schlichtungsbehörde bzw. den Vertrag als Klagebeilage dem Regionalgericht einreichte.