_ weitergeleitet, welche sie der Schlichtungsbehörde eingereicht habe. Es erstaune, dass dem Vorladungsbegehren vom 22. August 2013 eine «in der Zukunft liegende» E-Mail (vom 19. Dezember 2013) beigelegt worden sei. Dieses Verhalten mute komisch an. Ausserdem falle auf, dass die strittige E-Mail verschiedene Dialektausdrücke enthalte, die nicht ihrem Duktus, sondern dem Dialekt der Beschuldigten entsprechen würden (S. 6 N 16 ff. der Stellungnahme; pag. 1296).