Dieser Vertrag habe im Gegensatz zu allen anderen Vertragsentwürfen – insbesondere auch zu demjenigen, den ihr Rechtsanwältin M.________ zuvor mit E-Mail vom 6. Juni 2013 zugestellt habe – unter Ziffer 3 folgende Bestimmung enthalten: Sollte die Vertragspartnerin frühzeitig aus persönlichen Gründen oder Krankheit aus dem Vertrag zurücktreten, ist sie verpflichtet, sämtliche angefallenen Kosten aus der Ausbildung und Kurswesen zurückzuerstatten an L.________ GmbH.