Schreiben vom 24. Juli 2013 habe Rechtsanwältin M.________ schliesslich auf einen Vertrag vom 19. November 2012 («schriftliche Bestätigung des mündlichen und konkludenten Vertrages») hingewiesen, der angeblich von beiden Parteien unterzeichnet worden sei (pag. 42 und pag. 47). Dieser Vertrag habe im Gegensatz zu allen anderen Vertragsentwürfen – insbesondere auch zu demjenigen, den ihr Rechtsanwältin M.______