Zudem habe die L.________ GmbH, handelnd durch die Beschuldigte, (mutmasslich zwischen dem 14. Mai 2013 und dem 4. Juni 2013) Rechtsanwältin M.________ beigezogen. Diese habe sich am 4. Juni 2013 an sie (die Privatklägerin) gewandt und sie auf einen Vertrag aus dem Jahr 2012 hingewiesen sowie festgehalten, dieser Vertrag sei am 3. Dezember 2012 schriftlich bestätigt und von ihr (der Privatklägerin) nun verletzt worden (pag.