Die Beschuldigte habe ihr postwendend geantwortet: «da isch dich super passt doch und i verstah das.me am obig» (pag. 230), sodann ihr Verhalten aber schlagartig geändert. Mit E-Mail vom 7. Mai 2013 betreffend «Verträge», habe die Beschuldigte beispielsweise Folgendes festgehalten (S. 5 N 11 der Stellungnahme; pag. 1295 mit Verweis auf pag. 58): […] guck mal.. die müssen nicht mal schriftlich sein (das weisst du oder dein mann ja sicher.))) lol. frag deinen rechtsberater oder so. und auch per mail gültig.. C.________ aiaiaiai. tut mir bald leid. wir beide wissen ja bescheid. noch blöder dass ich alle zahlungen und quittungen habe.