Das Ganze sei auf kollegialer Basis verlaufen. Ende Oktober 2012 habe die Beschuldigte schliesslich überraschend ihr Geschäft in G.________ geschlossen und sie gebeten, bei der Räumung zu helfen (S. 4 f. N 4 der Stellungnahme; pag. 1293 f.). Am 19. November 2012 habe ihr die Beschuldigte kommentarlos eine E-Mail von O.________ weitergeleitet, in deren Anhang sich ein Entwurf eines Zusammenarbeitsvertrages sowie ein Betriebsreglement befunden hätten.