___ (Kurs) kennengelernt. Die Beschuldigte habe damals ein Geschäft in G.________ betrieben und sie angefragt, ob sie in diesem Geschäft arbeiten wolle. Sie hätten dann einen befristeten Arbeitsvertrag von Februar 2012 bis Januar 2013 geschlossen, den sie beide unterzeichnet hätten (pag. 61 f.). Im Sommer 2012 habe die Beschuldigte sie sodann gefragt, ob sie im Bereich N.________-Kurse tätig werden wolle, woraufhin sie (die Privatklägerin) im Hinblick auf diese «neue» Tätigkeit drei Ausbildungskurse absolviert habe. Zwei dieser Kurse habe die Beschuldigte finanziert, einen sie selber. Das Ganze sei auf kollegialer Basis verlaufen.