_, die fragliche E-Mail sei versehentlich unter einen falschen Briefkopf kopiert worden, erkläre sie sich wie folgt: Entweder habe Rechtsanwältin M.________ sie (die Beschuldigte) «in Schutz nehmen» und darlegen wollen, dass sie (die Beschuldigte) unabsichtlich etwas falsch gemacht habe oder Rechtsanwältin M.________ beziehe sich auf einen Fehler, der ihrer Anwaltskanzlei unterlaufen sei. Sofern Ersteres zutreffe, wäre es ihres Erachtens besser gewesen, wenn Rechtsanwältin M.________ sie kontaktiert hätte, zumal sich dann herausgestellt hätte, dass sie (die Beschuldigte) nicht gewusst habe, wie das Datum «19. Dezember 2013» auf die fragliche E-Mail gekommen sei resp.