den Vertrag als Klagebeilage dem Regionalgericht einreiche. Die Beschuldigte bestreitet, dass sie mit ihrem Vorgehen versucht habe, das Gericht über den Bestand der fraglichen Forderung gegenüber der Privatklägerin in der Höhe von CHF 52‘803.90 zuzüglich Zins zu täuschen und es dazu zu veranlassen, gestützt auf den erwähnten Vertrag ein materiell unrichtiges Urteil zu Lasten der Privatklägerin auszufällen und ihr (der Beschuldigten) die unrechtmässige Forderung zuzusprechen (S. 8 der Berufungsbegründung; pag. 1283).