8 24. April 2013 inhaltlich abänderte und auf den 19. Dezember 2013 umdatierte. Schliesslich dementiert die Beschuldigte, den Vertrag und die E-Mail im Hinblick auf die Geltendmachung ihrer unrechtmässigen Forderung gegenüber der Privatklägerin verändert resp. wahrheitswidrig hergestellt und Rechtsanwältin M.________ zugestellt zu haben, damit diese die Dokumente als Gesuchsbeilagen der Schlichtungsbehörde resp. den Vertrag als Klagebeilage dem Regionalgericht einreiche.