Sodann habe sie im Verfahren zwischen der L.________ GmbH und der Privatklägerin beim Regionalgericht Oberland (CIV 14 294) den gefälschten Vertrag durch ihre Rechtsanwältin als Beilage Nr. 31 der Klage vom 29. Januar 2014 einreichen lassen. Die Beschuldigte habe damit versucht, den urteilenden Richter durch die als tatsächliche Willenserklärung der Privatklägerin ausgegebenen bzw. als von ihr geistig verfasstes Beweismittel arglistig zu täuschen, ihn in einen Irrtum zu versetzen und zu einem materiell unrichtigen Urteil zu veranlassen und sich so eine Forderung zulasten einer Dritten zusprechen zu lassen.