7 um den Anschein zu erwecken, die Privatklägerin habe diese E-Mail tatsächlich an sie gesandt (Ziff. 1/1.2 der Anklageschrift; pag. 636 f.). 5.2 Andererseits wurde die Beschuldigte wegen Betrugsversuchs zum Nachteil der Privatklägerin angeklagt. Sie soll am 29. Januar 2014 (= Datum der Klage) in H.________, G.________ und evtl. anderswo – wissentlich und willentlich – Rechtsanwältin M.________ (nachfolgend: Rechtsanwältin M.__