Weiter habe sie in Ziff. 3 des Vertrages eine Rückzahlungsverpflichtung («Sollte die Vertragspartnerin frühzeitig aus persönlichen Gründen oder Krankheit aus dem Vertrag zurücktreten, ist sie verpflichtet, sämtliche angefallenen Kosten aus Ausbildung und Kurswesen zurück zu erstatten an L.________ GmbH.») integriert. Sie habe den gefälschten Vertrag im Hinblick darauf erstellt, die Privatklägerin einzuklagen und sich dadurch einen unrechtmässigen finanziellen Vorteil zu verschaffen, nachdem die beiden während Monaten erfolglos über einen Vertragsabschluss verhandelt hätten.