Nach gewährter Fristerstreckung erklärte Fürsprecherin B.________ am 19. Oktober 2018 ebenfalls ihr Einverständnis zur Durchführung des schriftlichen Verfahrens (pag. 1254). Am 22. Oktober 2018 ordnete die Verfahrensleitung die Durchführung des schriftlichen Verfahrens an. Zudem setzte sie der Beschuldigten Frist zur Einreichung der schriftlichen Berufungsbegründung (pag. 1256 f.). Mit Eingabe vom 12. November 2018 reichte Fürsprecherin B.________ für die Beschuldigte form- und fristgerecht die Berufungsbegründung ein (pag. 1276 ff.). In der Stellungnahme vom 3. Dezember 2018 beantragte Fürsprecher D.______