Sie beantragte, in Abänderung des angefochtenen Urteils sei die Beschuldigte freizusprechen von den Vorwürfen der mehrfachen Urkundenfälschung und des Betrugsversuchs. Der auf die Freisprüche entfallende Anteil an den Verfahrenskosten sei dem Kanton Bern aufzuerlegen und die Verurteilung zur Bezahlung einer Parteientschädigung an die Privatklägerin sei aufzuheben. Ferner sei der Beschuldigten für die auf die Freisprüche entfallenden Aufwendungen für die angemessene Ausübung der Verteidigungsrechte eine angemessene Entschädigung zu bezahlen (pag. 1166 f.). Mit Verfügung vom 22. August 2018 bestätigte die Verfahrensleitung insbesondere die Beiordnung von Fürsprecherin B._____