2. Berufung Gegen das erstinstanzliche Abwesenheitsurteil vom 16. Mai 2017 meldete Fürsprecherin B.________ namens und im Auftrag von A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) am 30. Mai 2017 fristgerecht Berufung an (pag. 991). Mit Eingabe vom 21. August 2018 erklärte Fürsprecherin B.________ für die Beschuldigte form- und fristgerecht die Berufung (pag. 1165 ff.) und ersuchte um Einsetzung als amtliche Verteidigerin im oberinstanzlichen Verfahren (pag. 1147 ff.). Fürsprecherin B.________ richtete die Berufung gegen die Durchführung eines Abwesenheitsurteils durch das erstinstanzliche Gericht und ferner gegen die