4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - der regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nur Dispositiv, unter Rücksendung der Akten BJS________) Bern, 8. März 2019 Im Namen der 2. Strafkammer (Ausfertigung: 19. Juni 2019) Der Präsident i.V.: