2. 2.1. das Widerrufsverfahren gegen A.________ betreffend das Urteil des Untersuchungsrichteramts I Berner Jura-Seeland vom 20. Januar 2009 eingestellt wurde, 2.2. die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 vom Kanton Bern getragen werden sowie 2.3. auf die Ausrichtung einer Entschädigung verzichtet wurde.