Nicht für geboten hält die Kammer den insgesamt auf 2 Stunden veranschlagten Zeitaufwand für die Nachbesprechung mit dem Klienten, wofür von 1 Stunde auszugehen ist. Bei einem Aufwand von 16.5 Stunden zu CHF 250.00 ergäbe dies inklusive der Auslagen von insgesamt CHF 57.90 und der Mehrwertsteuer von CHF 322.50 (2017: 0.5 Stunden sowie Auslagen von CHF 9.50 zu 8%, ausmachend CHF 10.75; ab 2018: 16 Stunden sowie Auslagen von CHF 48.40 zu 7.7%, ausmachend CHF 311.75) einen vollen Parteikostenersatz von CHF 4'505.40. Diese Höhe erachtet die Kammer der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses als angemessen.