Von diesen Kosten in der Gesamthöhe von CHF 11'129.00 hat die Vorinstanz einen Drittel als auf die Freisprüche wegen ungetreuer Geschäftsführung und Urkundenfälschung entfallend ausgeschieden, was in Rechtskraft erwachsen ist. Demgegenüber standen die Vorwürfe der mehrfachen Veruntreuung im Vor- und erstinstanzlichen Verfahren im Vordergrund und generierten den grösseren Teil der entstandenen Kosten. Auf den Schuldspruch entfallen damit 2/3 der gesamten erstinstanzlichen Kosten, ausmachend CHF 7'419.40 (Gebühren insgesamt CHF 7'398.40, Auslagen CHF 21.00). Diese sind dem Beschuldigten aufzuerlegen.