Ausgehend von einem monatlichen Nettoeinkommen von CHF 12'000.00 wird eine Pauschale von 30%, ausmachend CHF 3'600.00, für den allgemeinen Lebensaufwand in Abzug gebracht. Weitere Abzüge sind soweit ersichtlich keine zu berücksichtigen. Im Ergebnis erscheint ein Tagessatz in der Höhe von CHF 280.00 den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten als angemessen.