28 Insgesamt liegt darin eine Verletzung des Beschleunigungsgebots. Diese rechtfertigt eine moderate Reduktion der schuldangemessenen Strafe, worauf schon die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer vor der Vorinstanz hingewiesen hat (pag. 496). Die Kammer erachtet es als angemessen, die Strafe in der Grössenordnung von einem Viertel zu reduzieren.