Das vorliegende Verfahren geht auf eine mündliche Strafanzeige vom 10. September 2012 gegenüber der Polizei zurück. Danach führten Polizei und Staatsanwaltschaft laufend diverse Ermittlungshandlungen durch, wobei sich daraus Hinweise auf weitere strafbare Handlungen des Beschuldigten ergaben, denen es nachzugehen und zu denen es die Beteiligten zu befragen galt. Aufgrund der durch die D.________AG eingereichten Unterlagen wurde das Strafverfahren 2015 auf den Tatbestand der Urkundenfälschung ausgedehnt.