650, Z. 33 ff.). Nach seiner Freistellung im August 2012 konnte er sich beruflich wieder gut integrieren. Noch im November 2012 unterschrieb er einen Arbeitsvertrag als Leiter einer Geschäftsabteilung bei der M.________ (Konzern) in N.________. Auch aktuell ist er dort in dieser Funktion tätig (vgl. pag. 625; pag. 650, Z. 17 ff.). Er verfügt über ein gutes Einkommen, das sich auf durchschnittlich CHF 12'000.00 (inklusive 13. Monatslohn) beläuft (pag. 624; pag. 650, Z. 25 ff.).