Vorab kann daher für alle fünf weiteren Veruntreuungen auf das zur Einsatzstrafe Ausgeführte (E. 14 oben) verwiesen werden. Dies mit folgenden Ergänzungen und Präzisierungen: - Bei der am 1. Juli 2009 begangenen Veruntreuung hat der Beschuldigte mit fast CHF 40'000.00 ebenfalls einen beträchtlichen Betrag veruntreut. Bei einem