Er trat gegen aussen als für die D.________AG handelnd auf, unterschrieb die Quittungen jeweils in deren Namen, um sich dann schamlos hinter ihrem Rücken zu bereichern. Dadurch legte er durchaus eine gewisse kriminelle Energie an den Tag. Er machte sich dabei zum einen gegenüber einem Bekannten seinen guten Ruf als Geschäftsmann zunutze und nutzte zum anderen seine Vertrauensstellung als Verwaltungsratspräsident und CEO aus. Dieses Vorgehen ist als perfid zu bezeichnen. Die verwerfliche Art der Tatbegehung erhöht das objektive Verschulden.