Im Vergleich mit anderen denkbaren Fällen von Veruntreuung im Wirtschaftsleben bewegt sich der Deliktsbetrag aber dennoch im unteren Bereich. Geschädigte war mit der D.________AG eine juristische Person, an welcher der Beschuldigte selber bedeutend beteiligt war. Dies vermag die Schwere der herbeigeführten Vermögensschädigung aber nur in sehr geringem Masse zu relativieren. Der Beschuldigte ging relativ planmässig und organisiert vor. Er trat gegen aussen als für die D.________AG handelnd auf, unterschrieb die Quittungen jeweils in deren Namen, um sich dann schamlos hinter ihrem Rücken zu bereichern.