Sein Vorgehen als freigestellter Arbeitnehmer muss als äusserst dreist bezeichnet werden: Obwohl ihm aufgrund der bisherigen Praxis klar sein musste, dass eine Umsatzrückvergütung für 2012 erst 2013 ausbezahlt werden würde, schreckte er nicht davor zurück, das Geld mittels Akontozahlung noch schnell ins Trockene zu bringen. Er hatte erkannt, dass an ihn als Privatperson keine Auszahlung mehr erfolgen würde.