_ werden somit zusätzlich bestätigt. Es bleibt zwar nicht gänzlich nachvollziehbar, weshalb die für die D.________AG bestimmten Zahlungen in bar erfolgten und nicht, wie es aufgrund der laufenden Geschäftsbeziehung zwischen den Gesellschaften naheliegender gewesen wäre, als Abzug auf der nächsten Rechnung. Die Aussagen von G.________, wonach es sinngemäss mehr Eindruck mache, wenn die Kunden das Geld bar in der Hand sähen (vgl. pag. 43, Z. 80 f.) und es nicht mehr sein Problem sei, was mit dem Geld passiere, nachdem er es der D.________AG abgeliefert habe (vgl. pag. 48, Z. 95 f. und 128 f.), wirken stimmig.