_ in diesem letzten Fall aufgrund der Freistellung des Beschuldigten eine Doppelzahlung. Mit dem Inhalt der fraglichen SMS ist damit authentisch und verlässlich festgehalten, dass G.________ völlig selbstverständlich davon ausging, dass die in bar entrichteten Rückvergütungen der D.________AG zustanden und der Beschuldigte diese jeweils in deren Namen (und nicht für sich privat) in Empfang nahm. Die entsprechenden, schon für sich glaubhaften Aussagen von G.________ werden somit zusätzlich bestätigt.