16 auch der Grund gewesen sein, weshalb G.________ den Beschuldigten telefonisch nicht erreichen konnte (vgl. pag. 471, Z. 17 f.). Er wollte die Mitteilung dem Beschuldigten aber selber machen. Von den CHF 10'000.00 sowie den übrigen «ristournes» wusste man bei der D.________AG in diesem Moment noch nichts. Erst die SMS des im ersten Moment noch unbekannten Absenders löste weitere Nachforschungen aus, bei denen dann das ganze Ausmass der Zahlungen an den Beschuldigten zum Vorschein kam. Dass G.___