Je reçu ce matin la lettre de D.________ (AG) qui annonce ton départ. G.________ (Vorname)» [vgl. pag. 29, Z. 86 ff.; pag. 42, Z. 32 ff.; pag. 128, Z. 237 ff.]) an die Geschäftsnummer des Beschuldigten selber geschrieben zu haben (pag. 42, Z. 37). Er sei dabei von niemandem unter Druck gesetzt worden (pag. 469, Z. 29 ff. und 36 f.). Dass dem so war und der vom Beschuldigten geäusserte Verdacht, die SMS sei ein Konstrukt, verfasst auf Druck der damaligen Mitaktionäre der D.________AG, unbegründet ist, liegt angesichts der von I.________, Geschäftsführer der D.________AG, in der Einvernahme vom 17. September 2012 glaubhaft nachgezeichneten Geschichte der Anzeigeeinreichung (pag.