Deren grosser Bedarf an Temporärmitarbeitern bescherte der H.________AG hohe Umsatzzahlen, was die Gewährung grosszügiger Rückvergütungen zuliess. Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass G.________ den Beschuldigten aus irgendwelchen Rachegründen falsch belasten würde oder er von (anderen) Organmitgliedern der D.________AG beeinflusst worden wäre. Er bestätigte, den Beschuldigten nicht nur geschäftlich zu ken-