13 halt und Tragweite erscheint unplausibel – diesen Nonvaleur dann noch jährlich mit fünfstelligen Geldbeträgen abzugelten, geradezu absurd. Im Übrigen ist auch unverständlich, weshalb eine solche Pflicht mit einem Anteil am Umsatz und nicht etwa mit einem Pauschalbetrag oder einem Prozentsatz der konkreten Ausstände hätte vergütet werden sollen. Dass es dem Beschuldigten im Zeitpunkt der ersten Auszahlung 2008 finanziell noch besser ging und er damals nicht überschuldet war, vermag daran nichts zu ändern.