126, Z. 141 ff.): «In meiner Funktion als Geschäftsführer und Verwaltungsratspräsident hätte ich mich sicher nicht in eine Gläubigerbevorzugungsgeschichte eingelassen.» Die Anschlussfrage, wie er denn dann der «Garantenpflicht» nachgekommen wäre, beantwortete er zuerst gar nicht (pag. 126, Z. 148): «Es ist zum Glück nicht so weit gekommen, dass man das durchspielen musste», um dann erneut auszuweichen und abzuschweifen (pag. 126, Z. 148 f.): «Wenn es jedoch so weit gekommen wäre, hätte ich mit ihm privat eine Lösung finden müssen.