Die Antworten des Beschuldigten zum konkreten Inhalt und zur Tragweite der angeblichen «Garantenpflicht» sind dann aber wenig überzeugend. Der konkreten Frage, ob er denn die Rechnungen allenfalls aus der eigenen Tasche bezahlt hätte, wich er aus (pag. 126, Z. 136 ff.): «Ich war einfach verantwortlich, dass Herr G.________ seine ‹Kohle› bekommt. Wie man das jetzt sehen will, ist eine Interpretationsfrage.» Auf Vorhalt, die Garantie wäre ja vor allem in schlechten Zeiten zum Tragen gekommen und ob sie in dem Sinne zu verstehen gewesen wäre, dass dann G.________ den Vorzug bei Zahlungen gehabt hätte, meinte der Beschuldigte (pag. 126, Z. 141 ff.