Beispielhaft sei die Situation im Jahr 2011 gewesen, als die D.________AG in Bezug auf die Bezahlung des zur Verfügung gestellten Personals horrende Rückstände, schätzungsweise um eine halbe Million, gehabt habe. Da hätte jede andere Personalfirma kein Personal mehr zur Verfügung gestellt (pag. 125, Z. 104 ff.). Er wollte ergänzt haben, der Meinung zu sein, mit dieser Vereinbarung die D.________AG nicht geschädigt zu haben. Nur dank dieser Vereinbarung habe der Produktionsbetrieb 2011 überhaupt weiterlaufen können (pag. 125, Z. 120 ff.). Die Antworten des Beschuldigten zum konkreten Inhalt und zur Tragweite der angeblichen «Garantenpflicht» sind dann aber wenig überzeugend.