105, Z. 57 ff.). Das Geld habe er für private Zwecke gebraucht, wobei das Private und das Geschäftliche eng miteinander verknüpft gewesen seien und er als Besitzer und Geschäftsführer nicht immer alles genau abgegrenzt habe. Vielleicht habe er auch einmal Spesen damit bezahlt (pag. 105 f., Z. 85 ff.). Gefragt nach dem von ihm und E.________ unterzeichneten «Termsheet» (vom 9. bis 13. Januar 2012, pag. 116 ff.), worin er unter Ziffer 13, «unterechtfertigte Bezüge», einen Betrag von CHF 60'000.00 anerkannt hatte, erklärte er, damit seien die Schwankungen in seinem Lohn bzw. das, was der Verwaltungsrat nicht im Detail abgesegnet gehabt habe, abgezogen worden (pag. 110, Z. 274 ff.).